
Energieausweis
Transparenz und Pflicht für Ihren Immobilienverkauf.
Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Er gibt potenziellen Käufern oder Mietern Auskunft über die Energieeffizienz des Objekts und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die IAD Immobilienagentur Deutschland GmbH unterstützt Sie professionell bei der Erstellung und Beschaffung des notwendigen Energieausweises.
Warum ist der Energieausweis wichtig?
- Pflicht beim Verkauf: Seit 2009 muss jeder Immobilienverkäufer einen gültigen Energieausweis vorlegen. Wir stellen sicher, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben erfüllen.
- Klarheit für Käufer und Mieter: Der Ausweis informiert über den energetischen Zustand des Gebäudes und ermöglicht so eine fundierte Entscheidung für potenzielle Käufer oder Mieter.
- Wertsteigerung durch Energieeffizienz: Ein guter Energieausweis kann den Verkaufswert Ihrer Immobilie erhöhen und macht energetische Verbesserungen transparent.
Mit der IAD Immobilienagentur Deutschland GmbH sind Sie auf der sicheren Seite – sorgenfrei und professionell begleitet, von der Antragsstellung bis zum fertigen Energieausweis
- Kompetente Beratung:
Wir klären Sie darüber auf, welcher Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) für Ihre Immobilie notwendig ist. - Schnelle Abwicklung:
Mit unserer Unterstützung erhalten Sie Ihren Energieausweis unkompliziert und fristgerecht. - Rechtssicherheit:
Wir sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen einhalten, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.

Jetzt einen Energieausweis erstellen lassen? Sprechen Sie uns an.
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